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Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Ziff. 7 DSGVO der EU für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:
Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik e. V. (GFaI)
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Hinweisgeberschutzsystem
Im Rahmen des Hinweisgeberschutzsystem werden abgesehen von einer anonymen Fallnummer sowie Datum und Uhrzeit der Meldung, die dort eingegebenen Daten verarbeitet, darunter fallen Angaben zum Sachverhalt und ggf. zu genannten Personen sowie (falls erfolgt) Angaben zur Person des Hinweisgebers, wie Vorname, Name, Kontaktdaten. Das Meldeverfahren kann völlig anonym erfolgen.
Empfänger der Daten:
Die Daten werden ausschließlich an die interne Meldestelle weitergeleitet sowie ggf. an diejenigen Personen welche diese für Folgemaßnahmen benötigen. Ansonsten werden die Daten nur mit Ihrem Einverständnis an weitere Personen weitergegeben. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.
Das hintcatcher-System wird von der product kitchen GmbH als Auftragsverarbeiter zur Verfügung gestellt. Mit dem Auftragsverarbeiter wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Entgegennahme von Informationen und Daten über Verdachtsfälle zu etwaigen Regelverstößen, insbesondere über Wirtschaftskriminalität und Korruption.
Gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung ist die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union ((EU) 2019 / 1937, (EU) 2020 / 1503)
Die Daten werden für die Dauer der Aufklärung und Beurteilung der gemachten Hinweise aufbewahrt. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Daten automatisch nach 6 Monaten gelöscht. Im Falle von gerichtlichen Verfahren, kann eine Aufbewahrung bis zum Verfahrensabschluss/Ablauf der Rechtsbehelfsfristen erfolgen.
Rechte der betroffenen Person
Sie haben grundsätzlich folgende Rechte:
- Auskunftsrecht,
- Recht auf Berichtigung,
- Widerspruchsrecht,
- Recht auf Löschung,
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Bei Anfragen dieser Art, wenden Sie sich bitte an datenschutz@gfai.de. Bitte beachten Sie, dass wir bei derartigen Anfragen sicherstellen müssen, dass es sich tatsächlich um die betroffene Person handelt. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten bestehen, besteht die Möglichkeit, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu erheben.